Zahlen und Fakten aus dem BAGüS-Kennzahlenvergleich
Die hier präsentierten Kennzahlen stammen aus den Statistiken der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Sozialhilfeträger (BAGüS). Diese Kennzahlen bieten standardisierte und vergleichbare Daten über soziale Leistungen auf überregionaler Ebene. Sie basieren auf einem festgelegten Erhebungs- und Auswertungsverfahren, das von den überörtlichen Sozialhilfeträgern einheitlich angewendet wird.
Altersstruktur:
Seit Jahren nimmt der Anteil der Menschen in den besonderen (bzw. stationären) Wohnformen ab, die 18 bis 60 Jahre alt sind: von 74,1 % in 2020 auf 69,8 % in 2024. Demgegenüber nimmt der Anteil der älteren Personen, die 60 Jahre und älter sind, stetig zu: von 25,9 % in 2020 auf 30,2 % in 2024. Rund ein Viertel der Bewohnerinnen und Bewohner (24 %) ist zwischen 50 und 60 Jahren alt, mehr als die Hälfte (53 %) ist älter als 50.
Geschlecht:
Die Relation von weiblichen zu männlichen Leistungsberechtigten in den besonderen (bzw. stationären) Wohnformen ist seit Jahren nahezu unverändert. Beim LWL sind 59,5 % der Leistungsberechtigten männlich und 40,5 % weiblich.
Zielgruppenverteilung:
Fast zwei Drittel der Menschen, die in einer besonderen Wohnform leben, sind Personen mit einer geistigen Behinderung (63,5 %), 30,2 % haben eine seelische Behinderung und 6,3 % eine körperliche Behinderung.
Fallzahlen:
190.704 Menschen mit Behinderungen lebten in einer besonderen Wohnform (gegenüber 2023 ein Rückgang um 0,5 %) in Deutschland. Der LWL versorgt 21.435 Leistungsberechtigte in besonderen Wohnformen, dies entspricht einem Rückgang von 0,8 % zum Vorjahr.
Fallkosten:
In den besonderen Wohnformen betrugen die Ausgaben pro leistungsberechtigter Person im Durchschnitt 53.743 €, eine Steigerung gegenüber dem Vorjahr um 10,5 % (Deutschland). Beim LWL betragen die Fallkosten durchschnittlich 59.349 € (+6,9 %). Im Jahr 2014 betrugen die durchschnittlichen Fallkosten beim LWL 48.331 €.
Altersstruktur:
Die Gruppe der Leistungsberechtigten, die außerhalb besonderer Wohnformen lebt, ist im Schnitt jünger als die, die in besonderen Wohnformen Unterstützung erhält. 44,1 % sind 50 Jahre und älter (53 % in besonderen Wohnformen). Trotz des jüngeren Durchschnittsalters wächst der Anteil der Leistungsberechtigten über 60 Jahre stetig und macht inzwischen 21,6 % der leistungsberechtigten Personen aus. Im Jahr 2020 lag dieser Anteil noch bei 17 %.
Geschlecht:
Rund 49,2 % der leistungsberechtigten Personen mit Assistenzleistungen außerhalb besonderer Wohnformen sind weiblich.
Zielgruppenverteilung:
Rund 70% der Menschen mit Assistenzleistungen außerhalb besonderer Wohnformen wiesen eine primär seelische und 24 % eine primär geistige Behinderung auf.
Fallzahlen:
301.498 Personen erhielten Assistenzleistungen außerhalb besonderer Wohnformen (gegenüber 2023 ein Plus von 8,9 %) in Deutschland. Der LWL betreut 43.493 Leistungsberechtigte außerhalb besonderer Wohnformen (+3,6 % zum Vorjahr).
Fallkosten:
Pro leistungsberechtigter Person wurden im Jahr 2024 im Durchschnitt 15.804 € für Assistenzleistungen außerhalb besonderer Wohnformen aufgewendet. Die Ausgaben sind gegenüber dem Vorjahr durchschnittlich um 12,7 % gestiegen (Deutschland). Beim LWL betragen die durchschnittlichen Fallkosten 12.658 € (+12,7 % ggü. dem Vorjahr). Im Jahr 2014 lagen die Kosten hierfür beim LWL bei 9.293 €.
Die Kostensteigerungen sind kein ausschließliches Phänomen der Eingliederungshilfe, denn auch bei anderen pflichtigen Selbstverwaltungsaufgaben, zum Beispiel in der Kinder- und Jugendhilfe, ist diese Entwicklung erkennbar. Dennoch ist festzuhalten, dass die Kosten der Eingliederungshilfe kontinuierlich seit Jahren unter anderem aufgrund der im BTHG und AG-BTHG verbrieften Leistungsansprüche der Leistungsberechtigten ansteigen. Mit dem BTHG wurde ein modernes Teilhaberecht nach den Zielen der UN-Behindertenrechtskonvention entwickelt (Personenzentrierung). Darüber hinaus spielen weitere Aspekte wie die demografische und tarifliche Entwicklung eine Rolle bei den veränderten Fallkosten.
Im Hinblick auf die Fallkosten in Westfalen-Lippe spielen die hohe Tarifgebundenheit der Leistungserbringer und die damit einhergehende kontinuierliche Personalkostensteigerung eine entscheidende Rolle. Ebenso verfügen die Angebote in Westfalen-Lippe über gute Qualitätsstandards und einer insgesamt guten Versorgungsstruktur.
Demografische Entwicklung:
- Steigende Lebenserwartung von Menschen mit wesentlichen Behinderungen
- Zunehmende Hilfebedarfe im Alter
- Steigende Zahl der Menschen mit psychischen Erkrankungen und Behinderungen
Tarifliche Entwicklung:
- 80–85% Personalkosten in den Transferaufwendungen
- Tarifsteigerungen haben erhebliche Auswirkungen auf die Fallkosten
Die Ambulantisierungsquote wird als Anteil der volljährigen Leistungsberechtigten mit Assistenzleistungen außerhalb besonderer Wohnformen an allen Assistenzleistungen innerhalb und außerhalb besonderer Wohnformen berechnet (jeweils inklusive Leistungen in Pflegefamilien).
Die sogenannte „Ambulantisierungsquote“ ist in den letzten Jahren bundesweit stetig angestiegen und erreicht in 2024 einen Wert von 61,4 %. Bei 7 der 23 überörtlichen Eingliederungshilfeträgern lag diese „Ambulantisierungsquote“ genannte Kennzahl bei über 60 %: Berlin (78,4 %), Hamburg (76,3 %), Landschaftsverband Rheinland (70,9 %), Landeswohlfahrtsverband Hessen (69,8 %), Landschaftsverband Westfalen Lippe (67,4 %), Schleswig-Holstein (64,8 %) und Bremen (64,8 %).