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Menschen mit Behinderungen gehören zu den besonders vulnerablen Gruppen, wenn es um Gewalterfahrungen geht: Sie sind überproportional von physischer, psychischer, sexualisierter, struktureller und digitaler Gewalt betroffen. Gewaltschutz ist daher ein zentrales Thema der Eingliederungshilfe. Um Menschen in ihrem Zuhause, bei der Arbeit und im Sozialraum vor Gewalt zu schützen, entwickelt der Landschaftsverband Westfalen-Lippe sein Maßnahmenportfolio ständig weiter. Damit diese Maßnahmen wirksam greifen können, ist es unabdingbar, eng und vertrauensvoll mit den Leistungserbringern zusammenzuarbeiten und voneinander zu lernen.
Das Thema Gewaltschutz ist als Querschnittsthema in verschiedenen Bereichen des LWL-Inklusionsamts Soziale Teilhabe verankert, insbesondere im Strukturreferat „Sozialplanung und Qualifizierung“. Die Regionalplanung sorgt für passende und bedarfsgerechte Unterstützungssettings und stellt sicher, dass gesetzliche Erfordernisse, insbesondere das Vorlegen von Gewaltschutzkonzepten, erfüllt werden. Das Kompetenzzentrum Soziale Teilhabe (KST) sensibilisiert Akteure der Eingliederungshilfe für das Thema und unterstützt bei komplexen Fällen. Bei besonderen Vorkommnissen kann das KST beispielsweise von der Teilhabeplanung hinzugezogen werden. Der Bereich „Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe“ zielt darauf ab, Gewaltschutz-Themen konzeptionell weiterzuentwickeln und wissenschaftliche Erkenntnisse für die Praxis anwendbar zu machen.
Ein wesentlicher Bestandteil der Maßnahmen zum Gewaltschutz ist die Entwicklung und Implementierung von Gewaltschutzkonzepten. Ein Eckpunktepapier formuliert die Anforderungen an diese Konzepte nach § 37a SGB IX für Leistungserbringer. Die Konzepte werden auf die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben geprüft, um sicherzustellen, dass der Schutz von Menschen mit Behinderungen gewährleistet ist.
Leistungserbringer sind verpflichtet, besondere Vorkommnisse zu melden. Diese Meldungen werden zentral dokumentiert und intensiv geprüft, um den Schutz der betroffenen Personen sicherzustellen. Die systematische Erfassung und Bearbeitung solcher Vorfälle ist ein wichtiger Schritt zur Verbesserung des Gewaltschutzes. Im Rahmen von anlassunabhängigen Qualitätsprüfungen wird das Thema Gewaltschutz regelmäßig thematisiert und überprüft. Diese Prüfungen stellen sicher, dass die vorhandenen Konzepte in der Praxis umgesetzt werden und die Schutzmaßnahmen effektiv sind.
Die Zusammenarbeit mit den WTG-Behörden ist ein weiterer zentraler Aspekt der Gewaltschutzmaßnahmen. Der LWL steht regelmäßig in Kontakt mit den WTG-Behörden und koordiniert Maßnahmen zum Schutz der Betroffenen. Diese enge Zusammenarbeit stellt sicher, dass alle relevanten Akteure informiert sind und koordiniert handeln können.
Bei allen Maßnahmen wird ein besonderer Fokus auf den Schutz von Frauen mit Behinderungen gelegt. Sie sind besonders vulnerabel, da sie oft mehrfachen Diskriminierungen ausgesetzt sind und ein erhöhtes Risiko für geschlechtsspezifische Gewalt haben.
Der Landschaftsverband beteiligt sich weiterhin an der Landesinitiative Gewaltschutz NRW innerhalb des Steuerungskreises, des Arbeitsausschusses sowie der U-AG zum Beratungs- und Kompetenznetzwerk Gewaltschutz. Aus dieser U-AG ist ein Konzeptpapier hervorgegangen, das der LWL maßgeblich mitgestaltet hat. Das Papier beinhaltet ein Konzept für eine neue Beratungs- und Unterstützungsstruktur, die sogenannten Konsulentendienste, für Menschen mit herausforderndem Verhalten und deren Unterstützungssysteme für das Land Nordrhein-Westfalen. Der Landschaftsverband arbeitet derzeit daran, die Rahmenbedingungen für den Aufbau eines Konsulentendienstes zu gestalten und eine Entscheidungsgrundlage für einen politischen Beschluss vorzubereiten.
Als weitere Maßnahme wird im Dezember 2026 der erste Qualitätsdialog zum Thema Gewaltschutz umgesetzt. Die Dialogtage haben zum Ziel, miteinander und voneinander zu lernen. Zielgruppe sind ausgewählte Leistungserbringer, die an der Gestaltung der Veranstaltung beteiligt werden. In dieser digitalen Veranstaltung kann der LWL Neuerungen und Entwicklungen im Eckpunktepapier zeitnah vermitteln, während die Leistungserbringer aus der praktischen Umsetzung der Gewaltschutzprozesse berichten und ihre Erfahrungen einbringen. In Kooperation mit dem LVR sollen ab diesem Jahr jährlich Gewaltschutzdialoge stattfinden.
Das LWL-Inklusionsamt Soziale Teilhabe hat im November 2025 einen hybriden Fachtag zum Thema „Gewaltschutz im Kontext der Sozialen Teilhabe von erwachsenen Menschen mit Behinderungen“ veranstaltet, rund 100 Teilnehmende vor Ort und 250 Teilnehmende digital erreichen konnte. Ziel war es, die Teilnehmenden für das Thema Gewaltschutz zu sensibilisieren, ihnen potentielle Machtstrukturen in Einrichtungen bewusst zu machen, die zu Gewalt führen können, um Risiken frühzeitig erkennen und angemessen intervenieren zu können. Im Mittelpunkt standen hier weniger die Gewaltschutzkonzepte, sondern vielmehr die innere Haltung der Akteur:innen hin zur Partizipation der leistungsberechtigten Menschen.
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