Seit Jahren nimmt der Anteil der Menschen in den besonderen (bzw. stationären) Wohnformen ab, die 18 bis 60 Jahre alt sind: von 77,4 % in 2018 auf 71,9 % in 2022. Demgegenüber nimmt der Anteil der älteren Personen, die 60 Jahre und älter sind, stetig zu: von 21,6 % in 2018 auf 26,7 % in 2022. Mehr als ein Viertel der Bewohnerinnen und Bewohner (25,6 %) ist zwischen 50 und 60 Jahren alt, mehr als die Hälfte (53,7 %) älter als 50.
Die Relation von weiblichen zu männlichen Leistungsberechtigten in den besonderen (bzw. stationären) Wohnformen ist seit Jahren nahezu unverändert.
Beim LWL sind 58,4 % der Leistungsberechtigten männlich und 41,6 % weiblich.
Fast zwei Drittel der Menschen, die in einer besonderen Wohnform leben, sind Personen mit einer geistigen Behinderung (61,6 %), 32,9 % haben eine seelische Behinderung und 5,4 % eine körperliche Behinderung.
192.525 Menschen mit Behinderungen lebten in einer besonderen Wohnform (gegenüber 2021 ein Rückgang um 1,2 %) in Deutschland.
Der LWL versorgt 21.484 Leistungsberechtigte in besonderen Wohnformen, dies entspricht einem Rückgang von 1,1 % zum Vorjahr.
Im Jahr 2013 waren es noch 22.679 Leistungsberechtigte, jedoch ist die Anzahl seitdem kontinuierlich gesunken.
In den besonderen Wohnformen betrugen die Ausgaben pro leistungsberechtigter Person im Durchschnitt 44.380 €, eine Steigerung gegenüber dem Vorjahr um 3,9 % (Deutschland).
Beim LWL betragen die Fallkosten durchschnittlich 50.779 € (+3,4 %).
Im Jahr 2013 betrugen die durchschnittlichen Fallkosten beim LWL 47.124 €.
Die Kostensteigerungen sind kein ausschließliches Phänomen der Eingliederungshilfe, denn auch bei anderen pflichtigen Selbstverwaltungsaufgaben, z. B. in der Kinder- und Jugendhilfe, ist diese Entwicklung erkennbar. Dennoch ist festzuhalten, dass die Kosten der Eingliederungshilfe kontinuierlich seit Jahren u. a. aufgrund der im BTHG und AG-BTHG verbrieften Leistungsansprüche der Leistungsberechtigten ansteigen. Mit dem BTHG wurde ein modernes Teilhaberecht nach den Zielen der UN-Behindertenrechtskonvention entwickelt (Personenzentrierung). Darüber hinaus spielen weitere Aspekte wie die demografische und tarifliche Entwicklung eine Rolle bei den veränderten Fallkosten.
Demografische Entwicklung
- Steigende Lebenserwartung von Menschen mit wesentlichen Behinderungen
- Zunehmende Hilfebedarfe im Alter
- Steigende Zahl der Menschen mit psychischen Erkrankungen und Behinderungen
Tarifliche Entwicklung
- 80 – 85 % Personalkosten in den Transferaufwendungen
- Tarifsteigerungen haben erhebliche Auswirkungen auf die Fallkosten