Unsere Arbeit in Zahlen
Das LWL-Inklusionsamt Soziale Teilhabe ermöglicht als Leistungsträger der Eingliederungshilfe Menschen in Westfalen-Lippe ein selbstbestimmtes Leben und fördert die gleichberechtigte Teilhabe in der Gesellschaft.
Das LWL-Inklusionsamt Soziale Teilhabe gestaltet und finanziert die Eingliederungshilfe für erwachsene Menschen. Das sind Leistungen, die Menschen mit Behinderungen in den Bereichen wie Wohnen, Freizeit, Mobilität und Bildung unterstützen. Außerdem werden Leistungen für Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten erbracht. Das LWL-Inklusionsamt Soziale Teilhabe zahlt zudem Leistungen wie das Blinden- und Gehörlosengeld aus.
Leistungen zur Sozialen Teilhabe (SGB IX)
Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und Teilhabe an Bildung (SGB IX)
Leistungen SGB XII
Leistungen nach dem Gesetz über die Hilfen für Blinde und Gehörlose (GHBG)
Quelle
Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL), LWL-Inklusionsamt Soziale Teilhabe: Jahresabschluss (2024)
Zahlen und Fakten aus dem BAGüS-Kennzahlenvergleich
Die hier präsentierten Kennzahlen stammen aus den Statistiken der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Sozialhilfeträger (BAGüS). Diese Kennzahlen bieten standardisierte und vergleichbare Daten über soziale Leistungen auf überregionaler Ebene. Sie basieren auf einem festgelegten Erhebungs- und Auswertungsverfahren, das von den überörtlichen Sozialhilfeträgern einheitlich angewendet wird.
Assistenzleistungen in besonderen Wohnformen
Altersstruktur:
Seit Jahren nimmt der Anteil der Menschen in den besonderen (bzw. stationären) Wohnformen ab, die 18 bis 60 Jahre alt sind: von 76,9 % in 2018 auf 70,8 % in 2023. Demgegenüber nimmt der Anteil der älteren Personen, die 60 Jahre und älter sind, stetig zu: von 23,1 % in 2018 auf 29,2 % in 2023. Rund ein Viertel der Bewohnerinnen und Bewohner (24 %) ist zwischen 50 und 60 Jahren alt, mehr als die Hälfte (53,2 %) älter als 50.
Geschlecht:
Die Relation von weiblichen zu männlichen Leistungsberechtigten in den besonderen (bzw. stationären) Wohnformen ist seit Jahren nahezu unverändert. Beim LWL sind 59,9 % der Leistungsberechtigten männlich und 40,1 % weiblich.
Zielgruppenverteilung:
Fast zwei Drittel der Menschen, die in einer besonderen Wohnform leben, sind Personen mit einer geistigen Behinderung (64 %), 30 % haben eine seelische Behinderung und 6,1 % eine körperliche Behinderung.
Fallzahlen:
191.640 Menschen mit Behinderungen lebten in einer besonderen Wohnform (gegenüber 2022 ein Rückgang um 0,5 %) in Deutschland. Der LWL versorgt 21.601 Leistungsberechtigte in besonderen Wohnformen, dies entspricht einem Zugang von 0,5 % zum Vorjahr.
Fallkosten:
In den besonderen Wohnformen betrugen die Ausgaben pro leistungsberechtigter Person im Durchschnitt 48.420 €, eine Steigerung gegenüber dem Vorjahr um 8,9 % (Deutschland). Beim LWL betragen die Fallkosten durchschnittlich 55.527 € (+9,4 %). Im Jahr 2013 betrugen die durchschnittlichen Fallkosten beim LWL 47.124 €.
Assistenzleistungen außerhalb besonderer Wohnformen
Altersstruktur:
Die Gruppe der Leistungsberechtigten, die außerhalb besonderer Wohnformen lebt, ist im Schnitt jünger als die, die in besonderen Wohnformen Unterstützung erhält. 43,6 % sind 50 Jahre und älter (53,2 % in besonderen Wohnformen). Trotz des jüngeren Durchschnittsalters wächst der Anteil der Leistungsberechtigten über 60 Jahre stetig und macht inzwischen 20,2 % der leistungsberechtigten Personen aus. Vor fünf Jahren lag dieser Anteil noch bei 14,5 %.
Geschlecht:
Rund 49 % der leistungsberechtigten Personen mit Assistenzleistungen außerhalb besonderer Wohnformen sind weiblich.
Zielgruppenverteilung:
23,4 % der Menschen mit Assistenzleistungen außerhalb besonderer Wohnformen wiesen eine primär geistige und 70,7 % eine primär seelische Behinderung auf. 5,9 % der Menschen mit Assistenzleistungen außerhalb besonderer Wohnformen weisen eine körperliche Behinderung auf.
Fallzahlen:
277.516 Personen erhielten Assistenzleistungen außerhalb besonderer Wohnformen (gegenüber 2022 ein Plus von 4,3 %) in Deutschland. Der LWL betreut 41.969 Leistungsberechtigte außerhalb besonderer Wohnformen (+3,1 % zum Vorjahr).
Fallkosten:
Pro leistungsberechtigter Person wurden im Jahr 2023 im Durchschnitt 13.877 € für Assistenzleistungen außerhalb besonderer Wohnformen aufgewendet. Die Ausgaben sind gegenüber dem Vorjahr durchschnittlich um 10,3 % gestiegen (Deutschland). Beim LWL betragen die durchschnittlichen Fallkosten 11.232 € (+7,4 % ggü. dem Vorjahr). Im Jahr 2013 lagen die Kosten hierfür beim LWL bei 9.497 €.
Hinweise zu den Fallzahlen und Fallkosten
Die Kostensteigerungen sind kein ausschließliches Phänomen der Eingliederungshilfe, denn auch bei anderen pflichtigen Selbstverwaltungsaufgaben, zum Beispiel in der Kinder- und Jugendhilfe, ist diese Entwicklung erkennbar. Dennoch ist festzuhalten, dass die Kosten der Eingliederungshilfe kontinuierlich seit Jahren unter anderem aufgrund der im BTHG und AG-BTHG verbrieften Leistungsansprüche der Leistungsberechtigten ansteigen. Mit dem BTHG wurde ein modernes Teilhaberecht nach den Zielen der UN-Behindertenrechtskonvention entwickelt (Personenzentrierung). Darüber hinaus spielen weitere Aspekte wie die demografische und tarifliche Entwicklung eine Rolle bei den veränderten Fallkosten.
Demografische Entwicklung:
- Steigende Lebenserwartung von Menschen mit wesentlichen Behinderungen
- Zunehmende Hilfebedarfe im Alter
- Steigende Zahl der Menschen mit psychischen Erkrankungen und Behinderungen
Tarifliche Entwicklung:
- 80–85% Personalkosten in den Transferaufwendungen
- Tarifsteigerungen haben erhebliche Auswirkungen auf die Fallkosten
Ambulantisierungsquote
Die Ambulantisierungsquote wird als Anteil der volljährigen Leistungsberechtigten mit Assistenzleistungen außerhalb besonderer Wohnformen an allen Assistenzleistungen innerhalb und außerhalb besonderer Wohnformen berechnet (jeweils inklusive Leistungen in Pflegefamilien).
Die sogenannte „Ambulantisierungsquote“ ist in den letzten Jahren bundesweit stetig angestiegen und erreicht in 2023 einen Wert von 59,4 %. Bei 7 der 23 überörtlichen Eingliederungshilfeträgern lag diese „Ambulantisierungsquote“ genannte Kennzahl bei über 60 %: Berlin (77,7 %), Hamburg (76,7 %), Landschaftsverband Rheinland (69,9 %), Landeswohlfahrtsverband Hessen (68 %), Landschaftsverband Westfalen Lippe (66,4 %), Schleswig-Holstein (63,9 %) und Bremen (64,5 %).
Quelle
Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe und der Eingliederungshilfe: BAGüS-Kennzahlenvergleich Eingliederungshilfe 2025 (Berichtsjahr 2023)