Schutz von Menschen mit Behinderungen vor Gewalt
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe setzt sich gezielt dafür ein, dass Menschen mit Behinderungen in einem sicheren Umfeld leben können, in dem sie vor Gewalt geschützt sind. Die Strategie des LWL-Inklusionsamtes Soziale Teilhabe wirkt der Gewalt an Menschen mit Behinderungen vor, stellt sicher, dass gesetzliche Erfordernisse erfüllt werden, und reagiert auf akute Vorfälle. Um die Rahmenbedingungen stetig zu verbessern, werden alle Maßnahmen auf die individuellen Bedürfnisse der Leistungsberechtigten abgestimmt und kontinuierlich weiterentwickelt.
Durch die enge Zusammenarbeit mit Leistungserbringern, regelmäßige Prüfungen und den ständigen Dialog mit den WTG-Behörden (ehemals Heimaufsicht) wird sichergestellt, dass der Schutz von Menschen mit Behinderungen vor Gewalt im Mittelpunkt der Eingliederungshilfe steht.
Deshalb kümmert sich der LWL um das Thema Gewaltschutz
Menschen mit Behinderungen sind in verschiedenen Lebensbereichen besonders gefährdet, Gewalt zu erfahren. Diese Gefährdung umfasst sowohl physische, psychische, sexualisierte und strukturelle Gewalt, die im häuslichen Umfeld, in der Öffentlichkeit oder in spezialisierten Einrichtungen wie besonderen Wohnformen und Werkstätten auftreten kann.
Gewaltschutz ist daher ein zentrales Thema der Eingliederungshilfe. Seit dem 10. Juni 2021 ist dieser Schutz in § 37a SGB IX (Gewaltschutz) verankert. Es ist festlegt, dass Leistungserbringer geeignete Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt entwickeln und umsetzen müssen. Der LWL hat die Aufgabe, sicherzustellen, dass dieser Schutzauftrag von den Leistungserbringern erfüllt wird.
Maßnahmen
Das Thema Gewaltschutz ist als Querschnittsthema in verschiedenen Bereichen des LWL-Inklusionsamts Soziale Teilhabe verankert, insbesondere im Strukturreferat „Sozialplanung und Qualifizierung“. Die Regionalplanung schließt Leistungsvereinbarungen mit den Leistungserbringern und stellt sicher, dass gesetzliche Erfordernisse erfüllt werden. Das Kompetenzzentrum Soziale Teilhabe (KST) sensibilisiert Akteure der Eingliederungshilfe durch Schulungen und Qualifizierungsmaßnahmen für das Thema und stärkt den Umgang mit besonderen Vorkommnissen. Der Bereich „Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe“ zielt darauf ab, präventiv zu wirken und wissenschaftliche sowie praktische Erkenntnisse für die Praxis anwendbar zu machen.
Ein wesentlicher Bestandteil der Maßnahmen zum Gewaltschutz ist die Entwicklung und Implementierung von Gewaltschutzkonzepten. Ein Eckpunktepapier formuliert die Anforderungen an diese Konzepte nach § 37a SGB IX für Leistungserbringer. Die Konzepte werden auf die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben geprüft, um sicherzustellen, dass der Schutz von Menschen mit Behinderungen gewährleistet ist.
Leistungserbringer sind verpflichtet, besondere Vorkommnisse zu melden. Diese Meldungen werden zentral dokumentiert und intensiv geprüft, um den Schutz der betroffenen Personen sicherzustellen. Die systematische Erfassung und Bearbeitung solcher Vorfälle ist ein wichtiger Schritt zur Verbesserung des Gewaltschutzes.
Frauen und weiblich gelesene Personen sind besonders betroffen:
Bei allen Maßnahmen wird ein besonderer Fokus auf den Schutz von Frauen mit Behinderungen gelegt. Sie sind besonders vulnerabel, da sie oft mehrfachen Diskriminierungen ausgesetzt sind und ein erhöhtes Risiko für geschlechtsspezifische Gewalt haben.
Im Rahmen von anlassunabhängigen Qualitätsprüfungen wird das Thema Gewaltschutz regelmäßig thematisiert und überprüft. Diese Prüfungen stellen sicher, dass die vorhandenen Konzepte in der Praxis umgesetzt werden und die Schutzmaßnahmen effektiv sind.
Die Zusammenarbeit mit den WTG-Behörden ist ein weiterer zentraler Aspekt der Gewaltschutzmaßnahmen. Der LWL steht regelmäßig in Kontakt mit den WTG-Behörden und koordiniert Maßnahmen zum Schutz der Betroffenen. Diese enge Zusammenarbeit stellt sicher, dass alle relevanten Akteure informiert sind und koordiniert handeln können.
Unter-Arbeitsgruppe entwickelt neue Empfehlungen
Um Menschen mit Behinderungen mit besonders herausforderndem Verhalten vor Gewalt zu schützen, hat die Landesinitiative Gewaltschutz NRW eine neue UAG beauftragt. Aufgabe der UAG ist es, Empfehlungen für Beratungs- und Unterstützungsangebote für leistungsberechtigte Personen mit herausfordernden Verhaltensweisen zu entwickeln. Unterschiedliche Akteure wie zum Beispiel Vertreter:innen der Landesverbände, der Landesinitiative aber auch der Selbsthilfe kommen in diesem Rahmen zusammen. Sie prüfen Anforderungen und analysieren bestehende Beratungs- und Unterstützungsangebote und denken diese weiter.