Beratung, Bedarfsermittlung und Leistungsfestlegung
Finanziert werden die Leistungen, die Marcel W. bekommt, vom Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL). Sie gehören zur sogenannten Eingliederungshilfe, die dafür da ist, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt an der Gesellschaft teilhaben können. Die LWL-Teilhabeplanerinnen und Teilhabeplaner sind zuständig für die Beratung, Bedarfsermittlung und Leistungsfestlegung. Sie sind zum Beispiel für Menschen zuständig, die alleine wohnen möchten. Bei Marcel W. hat die LWL-Teilhabeplanerin Rylana Hillebrandt den Bedarf festgestellt. Für Rylana Hillebrandt ist ihre Arbeit sehr wichtig: „Wir sorgen dafür, dass die Leistungen des SGB IX umgesetzt werden, indem wir Leistungen zum Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile finanzieren. Beim Leben in der eigenen Wohnung gehört auch die individuelle Lebensgestaltung in Form von Freizeitaktivitäten dazu. “
Um die Stundenzahl festzulegen, hat die LWL-Beschäftige zunächst alle vorhandenen Akten und Gutachten gelesen. Im anschließenden Hausbesuch wird Herr W. nach seiner aktuellen Lebens- und Betreuungssituation befragt. Dabei werden persönliche Wünsche berücksichtigt. „Wir gehen nach dem biopsychosozialen Modell vor und schauen immer auf das Umfeld. Wie selbstständig ist der Mensch, der Unterstützung braucht, welche Barrieren, aber auch welche Förderfaktoren gibt es?“, erklärt Rylana Hillebrandt die Kernfragen, nach denen die einzelnen Bedarfe bewertet werden. Die Wohnung von Marcel W. zum Beispiel ist fast vollständig barrierefrei: Die Schwelle zum Balkon lässt sich mit dem Rollstuhl leicht überfahren, im Badezimmer gibt es einen Lifter, die Küche ist rollstuhlgerecht, der Türöffner ist auf eine für ihn erreichbare Höhe heruntergesetzt. „Dass die Mutter nebenan lebt, ist ein wichtiger Faktor, der Herrn W. Sicherheit vermittelt“, sagt Rylana Hillebrandt.